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Allgemeine Bedingungen für Saugen- Verblasen, Hoch - Höchstdruckwasserstrahlen und Trockeneisstrahlen. 

Grundlage unserer Preisgestaltung ist eine kontinuierliche Durchführung der Arbeiten
während des von Ihnen genannten Ausführungszeitrahmens, bei einer
Stundenanzahl von 10 Stunden pro Tag.
Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen:

 oBefahrerlaubnisscheine - für das Einsteigen in geschlossene Behältnisse, Gruben etc. lt. ASCHG
 oReinigungsmöglichkeit für Materialbehälter des Saugwagens am Werksgelände.
 oVerkehrssichernde Maßnahmen ( Verkehrsleiteinrichtungen, Absperrungen etc.)
 oFreie Wasserentnahme auf der Baustelle in den erforderlichen Mengen. Die Wasserqualität hat den Anforderungen an das Gebrauchswasser für Hochdruckpumpen zu entsprechen. (Schwebstoff und Sedimentfrei ! )
 oDie zu bearbeitenden Flächen (Anlagen- Bauteile / Gegenstände ) sind uns frei von allen behindernden Objekten und großen Verunreinigungen zu übergeben !
 oDas Abbruchmaterial sowie sämtliche feste oder flüssige Rückstände verbleiben beim Auftraggeber und sind von diesem zu entsorgen !
 oAbfluss des Nutzwassers am tiefsten Punkt und dessen Entsorgung.
 oSchutz aller in der in der Nähe unserer Arbeitsstelle befindlichen Personen oder Gegenstände gegen Eindringen von Spritzwasser oder versprengte Teile.
 oStrombeistellung 380 V, 50 Hz, 32 A bei freier Entnahme
 oStrombeistellung 220 V , 50 Hz, 16 A bei freier Entnahme
 oDemontage und Montage aller wasser- oder druckempfindlicher Gegenstände, geeignete Schutzmaßnahmen (Abdeckungen etc. ) sind durchzuführen !
 oAusreichende Beleuchtung der Arbeitsstellen falls erforderlich mit Niederspannung. Gerüst nach ÖNORM ( entsprechend den Dienstnehmerschutzvorschriften )
 oEine von welcher Seite auch immer geforderte Reduzierung des Lärmpegels ist durch geeignete Maßnahmen des AG. zu bewerkstelligen.
 oKran - und Hebearbeiten, falls erforderlich.
 oSofortige Aufnahme der Arbeiten und gemeinsame Aufmassfeststellung nach jedem abgeschlossenen Arbeitsabschnitt, bei Verzögerungen wird die Wartezeit in Rechnung gestellt !
 oFür alle Arbeitsmaschinen ist ein geeigneter Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Für eine geeignete Anfahrt ist vom AG zu sorgen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Hochleistungsluftförderanlage
Ausführungsbedingungen Saugen und Verblasen

§ 1. Qualität:
Zum Blasen wird ausschließlich gewaschenes und frisches Material gemäß DIN 4226 verwendet. Die Güteüberwachungssiegel unserer Lieferanten werden regelmäßig durch uns überprüft. Bereits abgesaugtes oder zwischengelagertes Material wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und schriftlichem Auftrag des AG unbehandelt wiederverwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen wegen möglicher Verschmutzungen (Glassplitter, Nägel) k e i n e Garantie für Beschädigungen der Dachhaut übernommen werden kann. 
 
§ 2. Arbeitsaufnahme. Arbeitsvorbereitung. Arbeitssicherheit
Folgende Bedingungen müssen bei Arbeitsbeginn erfüllt sein. Der AG hat Maßnahmen zu treffen, welche die Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen gemäß ASCHG durch den AN ermöglichen. Verkehrsrechtliche Anordnungen sind vom AG zu veranlassen. Die Stellfläche muss anfahrbar und eben sein. Die Stellplatz- / Anfahrtsmaße sind mindestens-. Länge = 20 m, Höhe = 4 m, Breite = 3 m. Tragfähigkeit des Anfahrts- Stellplatzuntergrundes mindestens: 50 t. Bei Arbeitsbeginn müssen zu bekiesende Flächen frei zugänglich, sauber und bezüglich der Dachdeckerarbeiten fertiggestellt sein. Ist eine zu bekiesende Fläche vom Dachdecker noch nicht ganz fertiggestellt, und wir werden angewiesen, das Material anzuhäufen, so hat ohne zusätzlichen Auftrag der AG für die abschließende Verteilung zu sorgen. Weiters werden dadurch entstehendende Fehlmengen, die erst bei der Verteilung erkennbar werden und eine zusätzliche Anfahrt erfordern, zusätzlich abgerechnet. Sollte es beim Eintreffen auf der Baustelle für uns nicht möglich sein, unser Fahrzeug zu positionieren, berechnen wir den Zeitaufwand für Fahrzeug und Personal.
Die Qualität des zu liefernden Materials ist bei Eintreffen der 1. Lieferung unverzüglich zu prüfen. Mängel sind dem Maschinisten sofort zu melden und der Firma Industrial Service Oman GmbH schriftlich zu bestätigen. Sobald mehr als 10 % des Gesamtauftrages ausgeführt sind, können in Bezug auf die Qualität des Material keine Mängelrügen mehr angebracht werden. Arbeitsunterbrechungen infolge höherer Gewalt (Witterung, Streik, Unruhen etc.) geben dem AG keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Schadensersatz. Bei der Arbeitsausführung entstehende Schäden sind dem Maschinisten vor der Wegfahrt mündlich bekannt zugeben und unverzüglich der Firma Industrial Service Dr. Erika THURNER GmbH schriftlich zu bestätigen. Für später gemeldete Schäden besteht keine Haftung. 
 
§ 3. Beschwerung
Für die Beschwerung der Flächen hat der AG selbst zu sorgen. Dies gilt sowohl für abgesaugte, als auch für noch nicht oder nicht vollständig aufgekieste Flächen. Erfordert die Entfernung der Beschwerung (auch Unrat und Baustellenabfälle) für uns Mehrarbeit, stellen wir diese nach Zeit- und Personalaufwand in Rechnung. 
 
§ 4. Teil- Sonderarbeiten
Bei gewünschten Teilbe- und Entkiesungen (unter 600 m² / Tag) werden die mehrmaligen Anfahrts-, Auf- und Abbaukosten in Rechnung gestellt. 
 
§ 5. Übergabe / Abnahme / Abrechnung
Verblasen: Siehe auch Punkt 6.
Saugen: Die Übergabe erfolgt besenrein. Siehe auch Punkt 7.
Fertiggestellte Arbeiten sind soweit möglich vom AG im Beisein des AN bzw. dessen Personal gleich nach Beendigung der Arbeiten abzunehmen und auf eine ordentliche Ausführung hin zu prüfen. Der AG wird rechtzeitig über die Fertigstellung informiert, festgestellte Mängel sind dem AN unverzüglich schriftlich bekannt zu machen. Die Abrechnung erfolgt jeweils entsprechend nach Angebot. Die vom AG genannte Fläche oder Menge ist Grundlage der Preisfindung. Sollte das tatsächliche Aufmaß oder die Menge eine Minderung ergeben, dienen die vom AG genannten Angaben als Abrechnungsgrundlage. Zusatzberechnung erfolgt nach Aufwand gemäß Punkt 6 und 7. 
 
§ 6. Besonderheiten beim Verblasen
Die Materialkosten sind, soweit nicht anders vereinbart, im Angebotspreis nicht enthalten. Um das Material möglichst staubfrei verarbeiten zu können, wird es beim Aufblasen gewässert. Durch die luftmechanische Beanspruchung bildet sich Steinmehl. Das gewasserte Steinmehl lagert sich auf der Kiesoberfläche an und führt zu einer optischen Verunreinigung des ursprünglich gewaschenen Materials. Diese Steinmehlschicht wird durch einige nachfolgende Regenfälle leicht abgewaschen und stellt keine Qualitätsminderung des angelieferten Materials dar. Befinden sich auf dem Dach Unterdruckgullys, ist die Wahl bzw. Stellung des Materials vom AG vorzunehmen. Dadurch entstehender Mehraufwand bzgl. der Fahrtzeiten oder Containerzustellung wird zusätzlich zum angebotenen Preis nach Aufwand berechnet bzw. gesondert vereinbart. 
 
§ 7. Besonderheiten beim Saugen
Beim Saugen wird nur loses Material erfasst Die Entfernung von z.B. Kieseinbrand auf Bitumenuntergrund wird nur nach schriftlicher Auftragserteilung zum Stundensatz von € 115.- zzgl. MWST. ausgeführt !
Abgesaugte Kiesmengen werden von uns nur nach schriftlichem Auftrag und gegen gesonderter Verrechnung entsorgt! Fragen Sie uns nach unserer Vorabscheider und Transportlogistik. Die Entsorgungsgebühr ist nicht im Preis enthalten. In der Regel obliegt die Entsorgung dem Auftraggeber. 
 
§ 8. Vertragsabweichungen
Stellen sich vor Ort vom Auftrag wesentlich abweichende Verhältnisse heraus, erfolgt eine Preisberichtigung! 
 
§ 9. Auftragsdurchführung
Aufträge und Termine haben nur nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit!
Als Auftragsgrundlage gelten die Ausführungsbedingungen der Firma Industrial Service Dr. Erika THURNER GmbH. Beauftragungen können von uns nur akzeptiert werden, wenn uns das Auftragsvolumen in vollem Umfang bekannt ist und ein komplettes Leistungsverzeichnis vorliegt ! 
 
§ 10. Gerichtsstand
Firmensitz der Industrial Service Dr. Erika THURNER GmbH ist auch Gerichtsstandort.

 

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